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Legion Immaculata Virginis Mariae
Genossenschaft der Immaculata Virgo Maria
Mutter der immerwährenden Hilfe
( Ökomen. Brüder- u. Schwesterngemeinschaft
  nach den Regeln des hl. Johannes vom Kreuz )


     Bist auch Du ein großer oder stiller Verehrer
    der seligen ( Beatae ) Unbefleckter ( Immaculata )
    Jungfrau ( Virginae ) Maria,
    so bist Du herzlich willkommen in unserer Mitte!

Wir beginnen stets am 01. Januar, dem Hochfest der Gottesmutter
Maria, mit den Fürbitten zu Ihrem Sohn, UNSEREM Herrn u. Heiland
Jesus Christus, des Allmächtigen Vaters wahrer Sohn, der in seinem
Tode uns die Erlösung gebracht hat u. stets den Frieden bringt.

Struktur:

Die Genossenschaft ist ein Laienzweig, im Sinne des hl. Philipp Neri
( Priester, Mystiker, * 21.07.1515, + 26.05.1595 ), in Form von Zusammen-
schlüsse von Gläubigen christlicher Kirchen ( n. kirchl. Recht eine private
Vereinigung von Gläubigen internationalem Charakters, i. S. der Gesell-
schaften apostolischen Lebens eine laikale Instutution ) in ihren hl. Oratorien,
dem "Päpstl. Rat f. d. Laien" zugeordnet, in ewiger Anbetung für das König-
tum Christi, über die Verehrung der seligen unbefleckten Jungfrau Maria
( Laienspiritualität ),  mit Bekenntnis zum Papst, dem alleinigen Hüter des
Glaubens u. den Lehren der röm.-kath. Kirche zur Gottesmutter Maria.

Statuten, i. S. d. Vereinigung hl. Franz von Sales, regeln das Leben des
Laienzweiges.

        Wir bekennen uns zur > ohne Erbsünde empfangenen
        Jungfrau u. Gottesmutter Maria, der Unbefleckten
        Empfängnis ( Immaculata Conceptio ) < u. feiern auf
        der ganzen Welt  IHR Hochfest  an jedem        08. Dezember!

Die Religiosen der GdImmacVirgMar sind der "Kongregation f. d. Institute
geweihten Lebens u. Gemeinschaften apostolischen Lebens" zugehörig. Ihre
Konstitutionen verlangt die alltägliche Umsetzung der Bergpredigt ( z. B.
Seelsorge für die Obdachlosen, Gefangenen, Kranken u. Pilgern ) unseres
Herrn u. Meisters Jesus Christus.
Darüberhinaus ist der Mariensamstag für alle Mitglieder der Gemeinschaft
der Tag des Rosenkranzgebetes.

Die Religiosen legen öffentlich das einfache Gelübte ( in Anwend. can. 731
§ 1 u. 2 ) ab. Darüberhinaus müssen sie mindestens einmal im Halbjahr
zu einem von der Genossenschaft zertifiziertem Marienwallfahrtsort pilgern.

Die Schwestern u. Brüder des Laienzweiges können zu Ehren der seligen
Jungfrau Maria ein privates Gelöbnis ablegen. Auch sie müssen mindestens
einmal jährlich zu einem Marienwallfahrtsort pilgern.

Einmal jährlich, u. zwar am Patronat- u. Hochfest der Genossenschaft, dem
Christ-Königs-Sonntag, wird durch die Oberen zum hl. Konvent geladen.

Weitere gebotene Festtage der GdIVM sind der Tag des Gedenkens des hl.
Philip Neri ( Vater d. Gesellsch. apost. Lebens f. Männer ), des hl. Vinzenz von
Paul ( Vater d. Gesellsch. apost. Lebens f. Frauen ) sowie des hl. Franz von
Sales.

Teilauszug aus der Ansprache von Papst Benedikt XVI in der Abtei Heiligen-
kreuz am 09.09.2007

   Im Leben der Mönche hat freilich das Gebet eine besondere
   Stellung. Es ist die Mitte ihres Berufes. Sie sind von Beruf
   Betende. Ihr Leben ist Anbetung. Sie beten zuallererst nicht
   um dies oder jenes, sondern sie beten deshalb, weil Gott
   es wert ist, angebetet zu werden.
 
 
   
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